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   RG, 30.09.1927 - II B 15/27   

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https://dejure.org/1927,16
RG, 30.09.1927 - II B 15/27 (https://dejure.org/1927,16)
RG, Entscheidung vom 30.09.1927 - II B 15/27 (https://dejure.org/1927,16)
RG, Entscheidung vom 30. September 1927 - II B 15/27 (https://dejure.org/1927,16)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann eine durch Festsetzung eines Endtermins bestimmte Nachweisfrist (§ 519 Abs. 6 ZPO.) in eine nach einem Zeitraum bemessene Frist umgedeutet werden, oder verliert die Festsetzung im Falle einer an ihrem Endtage noch fortdauernden Hemmung oder Unterbrechung jede ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prozessgebühr. Erlöschen der Prozessvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 118, 158
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 11.11.1979 - I ZR 13/78

    Aufnahme eines unterbrochenen Verfahrens gegen Konkursverwalter und

    Diese Zustellung konnte aber keine wirksame Aufnahme herbeiführen, weil die von der Beklagten zu 2 erteilte Prozeßvollmacht mit der Eröffnung des Konkurses erloschen war (RGZ 118, 158, 160; BGH LM Nr. 5 zu § 250 ZPO) und nicht vorgetragen ist, daß die Gemeinschuldnerin nach Konkurseröffnung erneut Prozeßvollmacht erteilt hat.
  • BGH, 11.10.1988 - X ZB 16/88

    Prozeßvollmacht im Konkurs des Auftraggebers

    Sein von der Beklagten erteilter Auftrag und seine Vollmacht waren nach § 23 KO erloschen und konnten auch nicht nach den §§ 86, 87 ZPO als fortbestehend behandelt werden (BGH WM 1963, 1232; RGZ 118, 158, 160).
  • BGH, 13.01.1975 - VII ZR 220/73

    Rechtsmittelbegründungsfrist nach Einstellung des Konkursverfahrens

    Das Reichsgericht hat zwar für den Geltungsbereich des früheren § 519 Abs. 6 ZPO wiederholt entschieden, daß die vor der Unterbrechung des Verfahrens auf einen bestimmten Endtermin verfügte Frist zur Einzahlung der Prozeßgebühr nach Beendigung der Unterbrechung neu gesetzt werden müsse (z.B. RGZ 118, 158, 160; 151, 279, 282; JW 1926, 1162).
  • BGH, 30.09.1963 - VIII ZB 21/63
    Dadurch war nach herrschender Ansicht (RGZ 118, 158,160) auch die Prozeßvollmacht erloschen.
  • RG, 05.03.1928 - I B 1/28

    Armenrechtsgesuch; Fristhemmung

    Für den Fall nämlich, daß die Hemmung entweder bei Ablauf der Endtagsfrist noch fortdauert oder erst ganz kurze Zeit vorher aufgehört hat, stellt sich der II. Zivilsenat jetzt auf den Standpunkt, daß es der Setzung einer neuen Frist bedürfe, weil die Endtagsfrist im ersten Falle ihre Bedeutung verliere, im zweiten Falle wirkungslos werde (vgl. die Entscheidungen vom 30. September 1927 II B 15/27 RGZ. Bd. 118 S. 158, vom 15. November 1927 II B 21/27), (1) vom 13. Dezember 1927 II B 23/27).
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